L-Bank Z-15: ein Prozent Sollzins für Familien in Baden-Württemberg
Das Z-15-Darlehen der L-Bank vergibt bis zu 344.500 Euro zu einem Prozent Sollzins, mit fünfzehn Jahren Zinsbindung. Das Land rechnet die Einkommensgrenze anders als der Bund, weshalb viele Familien hier gefördert werden, die bei der KfW herausfallen.
Familien in Baden-Württemberg haben mit dem Z-15-Darlehen der L-Bank ein Förderdarlehen zur Verfügung, das den Marktzins deutlich unterbietet: ein Prozent Sollzins bei fünfzehn Jahren Zinsbindung, 2,25 Prozent Anfangstilgung und die ersten zwei Jahre tilgungsfrei. Zum Vergleich, im Dezember lag der Marktdurchschnitt bei Zinsbindungen über zehn Jahre bei 3,73 Prozent.
Die Höchstbeträge hängen an der Kinderzahl. Bei einem Kind sind es 292.000 Euro Bruttodarlehen, bei zwei Kindern 344.500 Euro, bei drei 384.000 Euro. Das ist bei vielen Vorhaben nicht die Ergänzung zur Bankfinanzierung, sondern ihr größter Teil.
Der Punkt, an dem sich die Programme unterscheiden
Jedes Förderprogramm rechnet das Einkommen anders. Die KfW-Familienförderung schaut auf das zu versteuernde Haushaltseinkommen und zieht die Grenze bei 90.000 Euro mit einem Kind, plus 10.000 Euro je weiterem Kind. Die L-Bank rechnet mit dem Bruttojahreseinkommen und staffelt nach Haushaltsgröße: 71.000 Euro bei zwei Personen, 80.500 bei drei, 90.000 bei vier.
Zwei verschiedene Einkommensbegriffe, zwei verschiedene Ergebnisse. Dieselbe Familie liegt beim Bund über der Grenze und beim Land darunter. Genau deshalb lohnt es sich, beide zu prüfen, statt nach der ersten Absage aufzugeben.
Dazu kommen Bausteine, die sich mit dem Z-15 kombinieren lassen: das Z-20-Darlehen mit zwanzig Jahren Zinsbindung, ein Tilgungszuschuss bei Effizienzhaus 40, ein weiterer je Kind und eine Zusatzförderung für barrierefreies Bauen.
Ob das Land, der Bund oder beides zusammen für Sie in Frage kommt, hängt an Ihrem Einkommen, der Kinderzahl und dem Energiestandard. Der Förderkompass rechnet die Kombinationen durch und zeigt, was unter dem Strich übrig bleibt. Die Konditionen der L-Bank stehen dort mit Stand vom 1. Januar 2026; verbindlich ist immer das Merkblatt zum Zeitpunkt Ihres Antrags.
Quelle: L-Bank, Merkblatt Basisförderung Z15, Stand 1. Januar 2026