Die 65-Prozent-Regel ist weg. Was das für einen Neubau bedeutet
Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz. Die Pflicht, jede neue Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben, ist ersatzlos gestrichen. Für geförderte Neubauten ändert sich trotzdem nichts.
Am 28. Juli 2026 wurde das Gebäudemodernisierungsgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet, einen Tag später trat es in Kraft. Es ersetzt die Heizungsregeln des Gebäudeenergiegesetzes, und der Kern der Änderung ist schnell erzählt: Die gesetzliche Vorgabe eines Anteils von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung entfällt, für Neubauten wie für Bestandsgebäude. Eigentümer dürfen die Heizungsart wieder frei wählen, Gas und Öl eingeschlossen.
Damit ist die Regel weg, über die drei Jahre lang gestritten wurde.
Warum sich für unsere Bauherren praktisch nichts ändert
Zwei Gründe. Der erste: Jedes Hanse Haus kommt mit Wärmepumpe, Fußbodenheizung und Lüftung mit Wärmerückgewinnung. Das war nie eine Reaktion auf die 65-Prozent-Regel, sondern folgt aus dem Dämmstandard. Ein Haus mit dieser Hülle sinnvoll mit Gas zu beheizen, ergibt technisch wenig Sinn.
Der zweite Grund wiegt schwerer und wird in der öffentlichen Diskussion kaum erwähnt. Die Förderbedingungen sind nicht mitgeändert worden. Wer über die KfW gefördert bauen will, egal ob über Kredit 297 mit Effizienzhaus 55 oder über die Familienförderung KfW 300, braucht weiterhin eine Heizung ohne Öl und Gas. Wer sich für eine Gasheizung entscheidet, verzichtet also auf die Förderung. Bei sechsstelligen Kreditbeträgen zu Zinsen weit unter Markt ist das eine teure Freiheit.
Was für die Zukunft im Gesetz steht
Die Freiheit ist außerdem nicht unbefristet. Ab 2029 soll den fossilen Brennstoffen schrittweise ein verpflichtender Bioanteil beigemischt werden, und ab 2045 müssen sie klimaneutral sein. Wer heute eine Gasheizung einbaut, kauft damit kein Problem von der Backe, sondern verschiebt es in die Betriebskosten der nächsten zwanzig Jahre. Wie hoch die dann liegen, weiß niemand.
Für die Planung heißt das: Die Heizungsfrage ist keine Rechtsfrage mehr, sie ist wieder eine Rechenfrage. Und die fällt bei einem gut gedämmten Neubau ziemlich eindeutig aus.
Welche Förderung mit welchem Energiestandard zusammengeht, rechnet der Förderkompass für Ihr Vorhaben durch.